Verfassung und Mitgliedschaft

Gemeindeverfassung (Präambel)

Unsere Gemeindeverfassung (Stand 2024)

Die Frei-religiöse Gemeinde zu Offenbach am Main, gegründet am 9. März 1845, versteht sich als Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaft, die Vielfalt, Lebensförderung und Ermutigung zur religiösen Bildung als ihre übergeordneten Aufgaben annimmt. Sie ist basisdemokratisch strukturiert und organisiert; jedes Mitglied kann sich in den Prozess der Gestaltung um Inhalt und Struktur einbringen.

Die Gemeinde ist eine aus dem Christentum hervorgegangene Religionsgemeinschaft, die diesen Wurzeln entwachsen ist, an keine Schrift gebunden ist und die jegliches Dogma ablehnt, aber dafür die Gewissenspflicht des Menschen betont. Drei Säulen tragen die Glaubens- und Weltanschauung der Gemeinde: Glaubens-, Geistes- und Gewissensfreiheit, die ihren Ausdruck in einem toleranten, humanen sowie naturverbundenen Verantwortungsbewusstsein finden. Grenzen der Toleranz werden gegenüber Intoleranz, Menschen- und Lebensverachtung klar gesetzt und gezeigt.

Die Gemeinde möchte jedem Menschen Ort und Unterstützerin auf dem Wege entlang des Lebenskreises sein und ist dabei diesseitsorientiert. Sie wird sich immer für die Rechte von Minderheiten und Unterdrückten einsetzen, unabhängig von deren Herkunft, wirtschaftlicher Situierung, Geschlecht, politischer und sexueller Orientierung und deren Alters. Oberste Priorität hat dabei die religiöse und weltanschauliche Freiheit jedes Menschen und die Förderung sowie Bestärkung der eigenen Mündigkeit.

Quellen und Inspirationen der Inhalte und Praktiken sind alle undogmatischen Bezugspunkte in Literatur, Kunst, Wissenschaft und der Lebenserfahrung. Diese sollten wiederum der Vielfalt, Lebensförderung und Ermutigung zur religiösen Bildung dienen. Das Verständnis Freier Religion ist in der Offenbacher Gemeinde durch Vernunft, wissenschaftliche Erkenntnis und stete Überprüfung des (welt-) politischen Geschehens kritisch hinterfragbar.

Frei sei der Geist, ohne Zwang der Glaube, allem Leben gewidmet unser Gewissen.

Mitgliedschaftsordnung

Unsere Mitgliedschaftsordnung (Stand 2024)

Die Verfassung der Frei-religiösen Gemeinde Offenbach verweist auf die Mitgliedschaftsordnung, um Regelungslücken zu schließen und Verfahrensweisen hinsichtlich Mitgliedschaft und Entzug der Mitgliedschaft zu regeln. Diese Ordnung findet Anwendung auf Mitglieder und Nicht-Mitglieder der Frei-religiösen Gemeinde Offenbach.

 

Kultussteuerordnung

Unsere Kultussteuerordnung (Stand 2024)

Die Frei-religiöse Gemeinde Offenbach am Main, Körperschaft des öffentlichen Rechts, erhebt von ihren Mitgliedern eine Kultussteuer nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen. Kultussteuerpflichtig sind alle Mitglieder der Frei-religiösen Gemeinde Offenbach am Main, unabhängig von ihrem jeweiligen Wohnsitz im In- und Ausland.

Die Regelungen dieser Kultussteuerordnung zu Ehegatten und Ehen sind auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden, sowie auf alle weiteren der Ehe gleichgestellten Partnerschaftsformen.

Antrag auf Mitgliedschaft

Antrag auf Beitritt in die Gemeinde

Falls Sie Interesse haben, Mitglied der Frei-religiösen Gemeinde Offenbach zu werden, freuen wir uns sehr! Gerne stehen wir Ihnen dafür auch bei weiteren Fragen zur Verfügung.

Sollten Sie noch Mitglied in einer anderen Religionsgemeinschaft sein, müssten Sie vor Ihrem Eintritt bei uns aus der anderen Gemeinschaft austreten – dem können Sie auf dem für Sie zuständigen Bürgerbüro nachkommen.